26.05.2005, 06:45
AndersTrend schrieb:hallo...
wie schauts da aus TÜV etc. leuchtkraft ? vielleicht weiß ja jemand bescheid...
Wie Üblich. Scheinwerfer werden typgeprüft, und zwar der komplette.
Änderungen bringen die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (des ganzen Autos natürlich, nicht nur der Scheinwerfer).
Rate mal, warum andere Rücklichter usw. abgenommen werden müssen.
Ist auch nicht sonderlich sinnvoll. Nicht nur wegen Blendung anderer (die könnten dir deswegen sogar in's Auto rauschen und wenn dir nicht eingetragene Beleuchtung nachgewiesen wird, zahlst du alles!), sondern auch wegen Eigenblendung durch Streulicht. Wäre also Kontraproduktiv.
Gruß, Gerhard
Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.