30.05.2005, 16:16
fresh schrieb:Warum auch sollte diese Pflicht sein, wenn die Funktion nicht vorhanden ist.Komfortschliessen und Einklemmschutz sind aber zwei paar Schuhe !!
Der Einklemmschutz ist eine sehr wichtige Funktion, von der ich jedoch nicht weiss, ob sie vorgeschrieben ist. Allerdings werden bzw. wurden in der Vergangenheit oft Fahrzeuge an den Pranger gestellt, mit deren Fensterhebern man Äpfel schneiden konnte. Daher dachte ich immer, dass die Autohersteller oder der Gesetzgeber das schonmal irgendwo fixiert hätten.
Wenn der Einklemmschutz funktioniert, bräuchte man die Komfortschliessung überhaupt nicht in Frage stellen.
Weiss denn nun jemand, ob der Pflicht ist ?
![[Bild: sigpic3048.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3048.gif)