13.09.2011, 16:18
JumboHH schrieb:War ja auch kein Mietwagen im früheren Leben.
Gähn....

Mannomann - das muss aber bei Einigen hier irgendwie was Traumatisches sein...die alte Leier vom Mietwagen der runtergerockt ist.
Man muss ja nicht vom eigenen Verhalten gleich auf alle Mietwagennutzer schließen...

Mietwagennutzer = geisteskranker Kupplungsschrotter ?
Danach dürfte ja bei verschiedenen Fahrern (z.B. innerhalb der Famile) und einem Halter auch keine Kulanz bei einem Kupplungschaden gegeben werden. Einfach aus Prinzip - unabhängig ob der Fehler auf eine Falschbenutzung oder einen davon unabhängigen Materialschaden zurück zuführen ist.
Kupplung und eventuell Aggregate die damit im Zusammenhang stehen müssen halt begutachtet werden und je nach Ergebnis muss man dann halt eventuell anwaltlich tätig werden.
Ob der Papst das Auto vorher gefahren ist, ein 18 jähriger Fahranfänger oder es eben ein Vorführ-, Mietwagen oder sonstwas war spielt doch dabei keine Rolle.
Möchte nicht wissen wieviel Autos aus 1. Hand eine neue Kupplung brauchen weil der Vorbesitzer "merkwürdig" gefahren ist.
Glücklicherweise werden solche Dinge ja nicht an der Theke in der Kneipe geregelt...auch wenn da mitunter Welttpolitik betrieben wird und auch der eine oder andere Hobbygutachter unterwegs ist..

