18.10.2005, 13:11
Siegfred schrieb:@minism
Das bezieht sich auf den Anhörungsbogen.
[...]
dazu gehören aber immer noch 2 dinge:
- eine gehörige portion dreistigkeit/coolness und
- einen fahrzeug-halter der ungleich dem fahrer ist (ansonsten gilt der bogen als zugestellt sobald er in deinem briefkasten liegt. ausnahmen: nachweisbarer urlaub im ausland, usw)
und jetzt der teil für den man zutat 1 braucht:
der halter der den anhörungsbogen bekommen hat, hat dann die aufgabe alle fristen bis aufs äusserste auszureizen und den fahrer nicht zu kennen zumimndest sich nicht mehr genau erinnern zu können.
das funktioniert natürlich nicht 3 monate lang, deswegen gibt man versehentlich auch mal nen falschen fahrer an (schlechtes gedächtnis...) oder der mutmassliche fahrer hat das fahrzeug nochmal weiterverliehen, usw...
so kann man THEORETISCH woche für woche rumkriegen, aber ganz blöd sind die jungs von der polizei natürlich auch nicht...
es gibt sogar extra foren die sich auf solche tricks spezialisiert haben.