12.06.2005, 20:21
Luis schrieb:Ich bitte nun darum, dass dieses Thema nun geschlossen wird.Und damit closed...
Danke

-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-