18.10.2005, 12:42
@minism
Das bezieht sich auf den Anhörungsbogen.
Da hier noch keine doppelte Geschwindigkeit vorliegt, kann man noch nicht von grob Verkehrswidrig sprechen, wodurch wir immerhin noch nicht im Straftatbereich der §§ 315ff sind. Sondern noch bei einer Ordnungswidrigkeit...
Das bezieht sich auf den Anhörungsbogen.
Da hier noch keine doppelte Geschwindigkeit vorliegt, kann man noch nicht von grob Verkehrswidrig sprechen, wodurch wir immerhin noch nicht im Straftatbereich der §§ 315ff sind. Sondern noch bei einer Ordnungswidrigkeit...
Das kleine Emblem auf den Kiemen
enthält nur einen Buchstaben.
Aber was für einen.