16.06.2005, 21:23
<Rudi Carell Mode>Lass Dich überraschen....</Rudi Carell Mode>
-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-

-Team

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