23.06.2005, 08:47
Es müsste aus dem TüV-Dokument hervorgehen, was zu tun ist. Wenn eine Einzelabnahme erfolgt ist (der TüV also das Dokument erstellt hat), dann ist das ein (Einzel-)Gutachten. Bei mir steht auf dem Dokument daß das Untersuchungsergebnis in die Fzg-Papiere einzutragen ist, allerdings erst bei nächster Gelegenheit, sprich wenn man eh mal zur Zulassungsstelle muss. Es reicht dann also das mitführen der Abnahmebescheinigung.