11.07.2005, 15:37
IngoA schrieb:An sich könnte man die ja auch an der Einfahrt zum Kino verteilen...Genau und falls nicht geht's direkt auf den Hohenzollern in's Tiefenrausch
IngoA schrieb:Ich sehe da kein Problem! 8)Dito...
-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-

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