12.07.2005, 23:03
@MC Philipp
Um ein ausgewogenes Fahrverhlten zu Gewährleisten und gerade im Hinblick auf die aktuelle Problematik hier, wäre es überhaupt nicht ratsam nur an der HA den Stabi zu verbauen. Ob das Zulassungsmäßig überhaupt erlaubt ist, muß ich mal im Gutachten nachschauen. Aber auch das glaube ich ehr nicht.
Halbe Sachen bringen sicherlich nicht den gewünschten Erfolg. Entweder - oder.
Um ein ausgewogenes Fahrverhlten zu Gewährleisten und gerade im Hinblick auf die aktuelle Problematik hier, wäre es überhaupt nicht ratsam nur an der HA den Stabi zu verbauen. Ob das Zulassungsmäßig überhaupt erlaubt ist, muß ich mal im Gutachten nachschauen. Aber auch das glaube ich ehr nicht.

Halbe Sachen bringen sicherlich nicht den gewünschten Erfolg. Entweder - oder.

arrived