14.07.2005, 09:29
Die Versicherung interessiert nur ob alles Eingetragen ist und somit in einem Schadensfall auch zahlen muß. Die Leistungsteigerung wird höchstens als Mehrwert (auf Wunsch) versichert.
Es gilt also das Fahrzeug nach der geltenden StVo durch den Verkehr zu bewegen.
Es gilt also das Fahrzeug nach der geltenden StVo durch den Verkehr zu bewegen.
arrived