18.07.2005, 22:06
Mäx Maxon schrieb:Hi Red Baron,
in so einem Fall ist es Gang und Gebe, daß ein sog. ";Mehrfahrertarif" hinterlegt wird. Somit kann auch Dein Sohn fahren.
Der Vorteil - Du kannst das Fahrzeug trotzdem als Zweitwagen mit SF2 bzw. 85% anmelden.
Einzige Voraussetzung. Der Erstwagen ( bzw. der Vertrag zu dem Erstfahrzeug muss eine gleiche oder bessere Einstufung als SF2 haben )
Falls Du da Probleme hast, schick mir ne PN.
Viele Grüße - Mäx

![[Bild: king2.gif]](http://www.kolobok.wrg.ru/smiles/rpg/king2.gif)
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