25.07.2006, 09:28
Heidi schrieb:die müssen überhaupt nichts ankündigen. und wenn sies ankündigen würden. was würds bringen? dank den ITlern kann man alles nachvollziehen......ähm.. ganz so einfach ist das nicht

Ein Mailadmin muss sich die Genehmigung des Postfachinhabers einholen, bevor er auf dem Mailserver rumfuhrwerkt. Gleiches gilt für e-Mail-Logs, falls der komplette Mailverkehr mitgeloggt wird.
Das Postgeheimnis gilt auch in Firmen und nach Unterzeichnens einer Verzichterklärung auf private e-Mailkommunikation

![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)