19.07.2005, 11:51
koenigcooper schrieb:Gelgenheitsfahrten darf auch dein Sohn machen... auch wenn er unter 23 ist und nicht auf dein eigenes Auto angemeldet ist...
Also - is ne heikle Sache mit den "Gelegenheitsfahrten"!
Wenn das so in den Bedingungen des Versicherers Steht ->Ok! Wenn das ne mündliche Aussage is, nach dem Motto "blabla...kein Problem...blabla" dann -> Vorsicht!
Of is das für "Einzelfahrer" oder "Partner" so formuliert, daß für Fahrten, die, wenn ein "anderer" Fahrer das Fahrzeug führt, der nicht zu dem Kreise des hinterlegten Tarifes gehört, eine Dringlichkeit vorliegen muss.
Also ein triftiger Grund!
Viele Grüße - Mäx
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