25.07.2006, 08:30
Was hast gemacht?
Ich denk aufm Land is nix los? 
@ Hexle


@ Hexle
Zitat:Wie bei der dienstlichen Nutzung (s. II.i.) dürfen aus Gründen der Datensicherheit eingegangene private E-Mails oder deren Anhänge unterdrückt werden, wenn sie ein Format aufweisen, das ausführbaren Code enthalten kann. Die Verfahrensweise ist den Beschäftigten zuvor bekannt zu geben. Generell sind die Beschäftigten darüber zu unterrichten, wenn an sie gerichtete oder von ihnen abgesendete E-Mails ganz oder teilweise unterdrückt werden oder virenverseucht sind. Eine Untersuchung von virenverseuchten E-Mails mit Kenntnisnahme des Inhalts, etwa durch den Systemadministrator, ist nur unter Einbeziehung der betreffenden Beschäftigten zulässig.
Eine darüber hinaus gehende inhaltliche Kontrolle ist nicht zulässig.
![[Bild: sigpic551.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic551.gif)

