20.07.2005, 22:44
illegut schrieb:Habe da auch schon mal was gefunden,was mir komisch vorkam:
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Die hinteren Kopfstützen dürfen nur in die unterste Position abgesenkt werden,wenn sich im Fondraum keine Personen befinden,sonst ensteht eine Gesetzwidrigkeit.Abgesenkte Kopfstützen wieder ausfahren,bevor Personen im Fondraum mitgenommen werden.
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Kann doch nicht deren Ernst sein,oder???
(bei mir Seite 33 oder im Index unter Kopfstützen)
Ist aber so. Musst mal denken, wenn dir einer hinten drauf fährt, was deinen Mitfahrern passiert, wenn sie keine Kopfstützen haben...
Ich war leider mal Opfer eines solchen Unfalls, der alte Fiat hatte aber keine Kopfstützen hinten. Und der Sprinterfahrer hat uns wohl übersehen. Ich hatte ganz schöne Kopfschmerzen... Also lieber raus mit den Dingern!