20.07.2005, 23:13
Spät aber passend:
Dürfen die Autoglasfolien auch auf den vorderen Seitenscheiben verklebt werden?
Bitte beachten Sie die landesspezifischen Zulassungsbedingungen.
Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 der STVZO)- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle Lichtmessgeräte hat) der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben.
O.g. Angaben sind ohne Gewähr.
Dürfen die Autoglasfolien auch auf den vorderen Seitenscheiben verklebt werden?
Bitte beachten Sie die landesspezifischen Zulassungsbedingungen.
Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 der STVZO)- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle Lichtmessgeräte hat) der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben.
O.g. Angaben sind ohne Gewähr.