09.08.2005, 00:41
eS schrieb:nö. war meine schuld. aber ich bin hier der mod![]()
weitermachen 8)
Na wenn das so ist:
Die meisten Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung sind — meist an Unfallschwerpunkten — fest installiert. Die Geschwindigkeit wird dabei durch Lichtschranken, Induktionsschleifen oder Piezosensoren ermittelt, die Beweissicherung erfolgt fotographisch oder auf Video. Bisher geschieht dies vorwiegend auf Film, zunehmend aber auch digital. Bei der digitalen Aufzeichnung gibt es die Möglichkeit, die Fotos direkt zur Behörde zu übermitteln und somit die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wesentlich rascher einzuleiten. Außerdem sinkt der Wartungsaufwand, da keine Filme mehr gewechselt werden müssen.
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Betrieb in Deutschland
Die Kameragehäuse werden wegen ihrer markanten Form auch als Starenkästen bezeichnet.
Stationäre Meßgeräte werden meist von Städten und Landkreisen betrieben. Die Betreiber verfügen häufig über wesentlich mehr installierte Meßanlagen mit Kameragehäusen als Kameras, die in unregelmäßigen Abständen in verschiedene Anlagen im überwachten Gebiet eingebaut werden. Dadurch wird bei geringen Betriebskosten eine hohe Abschreckungswirkung erzielt.
Ein weiteres Verfahren, das mit fest installierten Meßgeräten arbeitet, ist Section-Control.

Quellenbezeichnung muss schon sein: www.wikipedia.de