15.08.2003, 10:26
Leider weiss ich nicht, inwieweit da das deutsche und österreichische Recht übereinstimmen, aber wenn hier eine Auspuffanlage eine ABE hat, dann musst du diese im Fahrzeug mitführen, um sie bei eventuellen Kontrollen vorweisen zu können; eine Eintragung ist dann aber nicht erforderlich. Anders sieht es aus, wenn die Anlage nur ein Teilegutachten hat oder über eine Einzelabnahme zugelassen werden soll...
Wenn die Serienräder gegen andere gewechselt werden, aber ansonsten mit den im Fahrzeugschein freigegebenen Dimensionen übereinstimmen, sind sie ebenfalls nicht eintragungspflichtig. Ausnahme: die erlaubten Räder sind explizit im Brief mit Markennamen aufgeführt (kann es auch für Reifenmarken geben)...
Bei den Anbauteilen/Spoilern bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich denke, sobald durch diese die Abmessungen des Fahrzeugs verändert werden (höher, länger, breiter), muss das eingetragen werden...
Pedale zählen zur sicherheitsrelevanten Ausstattung und müssen deshalb ein Gutachten haben und auch eingetragen werden; ein anderer Schaltknauf oder Handbremshebel dagegen nicht...
Wie gesagt: so läufts in D; Ö kann da in manchen Bereichen andere Vorgaben haben.
Wenn die Serienräder gegen andere gewechselt werden, aber ansonsten mit den im Fahrzeugschein freigegebenen Dimensionen übereinstimmen, sind sie ebenfalls nicht eintragungspflichtig. Ausnahme: die erlaubten Räder sind explizit im Brief mit Markennamen aufgeführt (kann es auch für Reifenmarken geben)...
Bei den Anbauteilen/Spoilern bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich denke, sobald durch diese die Abmessungen des Fahrzeugs verändert werden (höher, länger, breiter), muss das eingetragen werden...
Pedale zählen zur sicherheitsrelevanten Ausstattung und müssen deshalb ein Gutachten haben und auch eingetragen werden; ein anderer Schaltknauf oder Handbremshebel dagegen nicht...
Wie gesagt: so läufts in D; Ö kann da in manchen Bereichen andere Vorgaben haben.