10.08.2005, 23:15
dietmaro schrieb:Mini Cooper S (HSN 0005 TSN 722, 774, 807)
Haftpflicht sinkt von Typklasse 18 auf 14 (kann bis zu 20% weniger Beitrag bedeuten)
in der Vollkasko sinkt von Typklasse 23 auf 21
in der Teilkasko bleibt es bei Typklasse 22
HSN 0005 TSN 848 MINI (COOPER S 1.6 155 KW/211PS) KH 17, TK 25 und
VK 23
Moin!
Frage an die Versicherungsexperten hier unter Euch:
Fahre einen Works Cooper S mit 210PS. Zu Beginn der Versicherung war es der Standard Cooper S und entsprechend wurde er von der Versicherung eingestuft. Dann folgte ein paar Monate nach dem Kauf der Works-Umbau.
Für letztgenannte Leistungssteigerung verlangte meine Versicherung für den Zeitraum 01.12.2004 - 01.09.2005 einen Nachtrag von EUR 219,--, mithin in der SF6 rund EUR 1.500,-- für die Vollkasko.
Ich frage mich nun, womit ich im 2. Jahr (ab 02.09) beitragsmäßig besser fahre, da ich nicht annehme, dass die Versicherung ab dem 1.10. von sich aus eine "Umstufung" auf TSN 848 vornehmen sondern weiterhin meinen Kleinen als "normalen" Cooper S mit einer Leistungssteigerung in ihrem System führen wird.
Habe ich denn eine Möglichkeit mir im voraus auszurechnen, welche der beiden Einstufungen für mich die vorteilhaftere Variante ist, sprich, ob ich den Mund aufmachen oder besser die Schnüss halten sollte?
Gruß in die Runde,
CCLSC