19.08.2005, 17:57
Danke für diese Ergänzung.
die besagte unbedenklichkeitsbescheinigung kann man übrigens hier anfordern: http://www.schroth.com/german/container_german.htm
Ich lese das allerdings so, das doch eingetragen werden muss ??
Dies stützt auch die uns vorliegende ABG (allgemeine Bauartgenehmigung),
die mehr oder weniger eine Anleitung ist, wie und wo man die Gurte einbauen muss und auf was alles nach welchen Paragrafen zu achten ist.
Hast du tatsächlich eine ABE (allgemeine Betriebs erlaubnis) bekommen?
Grübelgruß, Gerhard.
die besagte unbedenklichkeitsbescheinigung kann man übrigens hier anfordern: http://www.schroth.com/german/container_german.htm
Ich lese das allerdings so, das doch eingetragen werden muss ??
Dies stützt auch die uns vorliegende ABG (allgemeine Bauartgenehmigung),
die mehr oder weniger eine Anleitung ist, wie und wo man die Gurte einbauen muss und auf was alles nach welchen Paragrafen zu achten ist.
Hast du tatsächlich eine ABE (allgemeine Betriebs erlaubnis) bekommen?
Grübelgruß, Gerhard.
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