23.08.2005, 16:07
Also, das mit der Verwechslungsmöglichkeit mit Verkehrsschildern ist in § 33 Abs. 2 StVO geregelt:
(2) Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig.
Im Zusammenhang mit Startnummern auf der Seite erscheint mir das aber schon recht abwegig.
Ansonsten wüßte ich auch nicht, wogegen das verstoßen soll.
(2) Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig.
Im Zusammenhang mit Startnummern auf der Seite erscheint mir das aber schon recht abwegig.
Ansonsten wüßte ich auch nicht, wogegen das verstoßen soll.
Cleverly disguised as a responsible adult
