24.08.2005, 14:12
Mein alter Herr ist ja früher mal Rennen gefahren. Die Kisten mußten TÜV-Konform sein, sprich auch eine Straßenzulassung bekommen. Wurden die Autos im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, so durfte keine Startnummer auf dem Auto zu sehen sein. Ich weiß nicht genau, wer das so bestimmt hat. Auf keinen Fall der Gesetzgeber. Ich werd ihn mal fragen.
Beim Beschleunigen müßen die Tränen der Ergriffenheit horizontal zum Ohr hin abfließen. - Walter Röhrl