25.08.2005, 14:32
Servus!
Weil die Anlage keine ABE/EWG besitzt, muss es ja nicht gleich heissen, das diese keinen TÜV hat!
Es kann ja sein das die Anlage ein Teilegutachten nach §19 besitzt und diese eben beim TÜV
vorgeführt werden muss um die Anlage dann in die Fahrzeugpapiere einzutragen.
Mach dich schlau und ruf doch einfach mal bei den jungs an, bevor Du die Flinte ins Konf wirfst.
feschtag
Weil die Anlage keine ABE/EWG besitzt, muss es ja nicht gleich heissen, das diese keinen TÜV hat!
Es kann ja sein das die Anlage ein Teilegutachten nach §19 besitzt und diese eben beim TÜV
vorgeführt werden muss um die Anlage dann in die Fahrzeugpapiere einzutragen.
Mach dich schlau und ruf doch einfach mal bei den jungs an, bevor Du die Flinte ins Konf wirfst.
feschtag
Owner of the r53-forum.de for the 1. Generation.