30.08.2005, 09:40
@Ronin: Ich sehe da keine Probleme, aber laß uns da kurz vorher nochmal drüber reden...
-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-

-Team

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