31.08.2005, 13:12
Falls es sich aber um eine Gebrauchtwagen-Garantie handelt ist es etwas anders.
Meines Wissens nach ist hier immer eine Klausel drin, dass immer dann der verkaufende Händler aufgesucht werden muss, wenn der Schaden im Umkreis von 50 Km von diesem eintritt. Ist dies nicht so, dann kann ein anderer Händler eingeschaltet werden, der sich über den verkaufenden Partner und den Garantiegeber eine Freigabe einholt und die Abwicklung des Schadens über diesen abwickelt.
Aber wie gesagt: nur bei einem Gebrauchten.
Meines Wissens nach ist hier immer eine Klausel drin, dass immer dann der verkaufende Händler aufgesucht werden muss, wenn der Schaden im Umkreis von 50 Km von diesem eintritt. Ist dies nicht so, dann kann ein anderer Händler eingeschaltet werden, der sich über den verkaufenden Partner und den Garantiegeber eine Freigabe einholt und die Abwicklung des Schadens über diesen abwickelt.
Aber wie gesagt: nur bei einem Gebrauchten.