28.09.2006, 08:46
nee, schlechte Erfahrungen jetzt nicht, aber mal ganz abgsehen davon: Wenn du bei MediaMarkt und Co. ne Software kaufst, diese entsiegelst und installiert und sie nicht deinen Erwartungen entspricht, ist diese, soweit ich mich erinnern kann, somit vom Umtausch ausgeschlossen. Is ja auch irgendwie verständlich.
Wenn mich nicht alles täuscht, paßt das hier ganz gut dazu:
Aber ich bin kein Jurist
Wenn mich nicht alles täuscht, paßt das hier ganz gut dazu:
Zitat:Ausgeschlossen ist der Widerruf gem. § 312d Abs.4 BGB (vorher § 3 Abs. 2 FernAbsG) bei:Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html ... insbesondere mal den nächsten Absatz "Fernabsatzgesetz und Downloads" lesen, da geht´s nochmal um Ware die sich eigentlich nicht umtauschen läßt wie eben runtergeladene Software.
- Waren, die nach speziellen Wünsche des Kunden gefertigt wurden
- Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
- bei Verträgen über verderbliche Ware
- bei Verträgen über Audio- oder Videoaufzeichnungen
- bei Verträgen über Software, soweit diese entsiegelt wurden
- bei Verträgen, die in der Form von Versteigerungen geschlossen wurden
Aber ich bin kein Jurist
