31.08.2005, 17:14
babette_e schrieb:... das dies jedoch lt. STVO verboten ist. Kann mir da jemand weiterhelfen! Ist das wirklich so und wenn ja mit welcher Strafe müsste ich rechnen wenn ich erwischt werden.Grüße
flipsi schrieb:VERWECHSLUNG ?
Eindeutig ja..
....ne Nummer auf der Autotür ?

..ich würde sagen das fällt eher unter StGB als unter StV(erkehrs?)O den
§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
cremi schrieb:Aaaaber: das setzt natürlich auch voraus, daß man a. erwischt wird, ....
Ich wohn´ hier, ich darf das!
mini1 schrieb:finde es lustig das man sich über sowas Gedanken macht...
....Nummer und gut .. ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich´s gänzlich ungeniert...
..ja, ja: OFF TOPIC ! ..konnt`s mir einfach nicht verkneifen...duck...und weg !
