14.09.2005, 21:47
...frag lieber gleich den TÜV 
Die Farbe ist wohl nicht das Problem.
Ob das Bremslicht nun von außen gesehen rot, schwarz, weiß oder gar grün ist wäre egal.
Das Teil muss ein gültige E-Nummer besitzen und in der Leuchtwirkung erstens rot und zweitens mit einer gewissen Intensität leuchten.
Ein Abkleben oder Verkleinern ist nicht zulässig, außer diese häßlichen Kappen für den Golf und so weiter. Diese beeinflußen aber nicht den Austritt der vorgegebenen Leuchte, sondern nur die Randbereiche.
Wobei ich mir sicher bin, dass sich der erste Hersteller, der weiße und schwarze dritte Bremsleuchten für's Cabrio anbietet, sich dumm und dämlich verdienen könnte

Die Farbe ist wohl nicht das Problem.
Ob das Bremslicht nun von außen gesehen rot, schwarz, weiß oder gar grün ist wäre egal.
Das Teil muss ein gültige E-Nummer besitzen und in der Leuchtwirkung erstens rot und zweitens mit einer gewissen Intensität leuchten.
Ein Abkleben oder Verkleinern ist nicht zulässig, außer diese häßlichen Kappen für den Golf und so weiter. Diese beeinflußen aber nicht den Austritt der vorgegebenen Leuchte, sondern nur die Randbereiche.
Wobei ich mir sicher bin, dass sich der erste Hersteller, der weiße und schwarze dritte Bremsleuchten für's Cabrio anbietet, sich dumm und dämlich verdienen könnte
