27.08.2003, 12:51
Hab mich eben in der Fachabteilung kundig gemacht. Es ist wirklich so das man Probleme mit dem Versicherungsschutz bekommt. Es ist Vorschrift einen "roten" Zusatzstrahler anzubringen wenn die Rückleuchten keinen eigenen "roten" Reflektor besitzen. Selbst wenn auch die weiße Rückleuchten den Anschein geben zu reflektieren. Rot muss es sein.
Schließlich haben die Farben ja auch Bedeutungen...
--> T O B Y <--
Schließlich haben die Farben ja auch Bedeutungen...
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