27.08.2003, 15:09
SnakePhil schrieb:Der Versicherungsschutz erlischt nicht, da die weißen Rückleuchten reflektieren, wenn auch in weiß.
---> diese Aussage ist extrem gefährlich was der Schäfer da sagt.
§ 22 StVZO Betriebserlaubnis für Anbauteile
§ 51 Abs.2, § 51 a Abs.1 § 53 Abs.4,6 und 7, § 53b Abs.5, § 66a Abs. 4, § 22 Abs 4 der StVZO,
Im VVG (=Versicherung Vertrag Gesetz) steht auch das Versicherer bei mangelhaften/nicht ordnungsgemässen Zustand des Fahrzeugs nicht leisten müssen.