21.09.2005, 11:39
MiniDriver schrieb:...das wäre glaube ich ne lange PN. Schreib doch lieber mal grob wo der Schuh drückt
Ok.
Im Mietvertrag steht eine Regelung für die Kündigung im Todesfall. Der Mitvertrag ist aber uralt. Gilt diese Regelung noch, oder gilt die Regelung aus dem BGB (3 Monate Kündigungsfrist)?
![[Bild: sigpic2816.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic2816.gif)