21.09.2005, 18:19
Hola,
da selbst erfahren. Hier steht BGB als gesetzliches Recht, über dem Recht des Vertrages. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist für den Vermieter bindend, d.h. der Mieter darf sich die für ihn günstigere Variante aussuchen, der Vermieter hat hier nicht solche dahingehenden Rechte.
In meinem Fall ist meine Großmutter verstorben und im Mietvertrag war eine nach Mietjahren gestaffelte Kündigungsfrist für beide Seiten vereinbahrt. Der Vermieter musste aber die dreimonatige Kündigungsfrist hinnehmen.
Gruß
Chris
da selbst erfahren. Hier steht BGB als gesetzliches Recht, über dem Recht des Vertrages. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist für den Vermieter bindend, d.h. der Mieter darf sich die für ihn günstigere Variante aussuchen, der Vermieter hat hier nicht solche dahingehenden Rechte.
In meinem Fall ist meine Großmutter verstorben und im Mietvertrag war eine nach Mietjahren gestaffelte Kündigungsfrist für beide Seiten vereinbahrt. Der Vermieter musste aber die dreimonatige Kündigungsfrist hinnehmen.
Gruß
Chris
Wer die Vergangenheit betrauert hat es nur nicht begriffen von ihr zu lernen!!