11.10.2006, 22:14
Don Chulio schrieb:Ja, das ist jetzt ein Jahr alt, das geben wir in Zahlung. Teuer ja aber nicht ganz so teuer wie der von Bluebox, ganz so balla balla sind wir dann doch nicht. Da liegen noch 3.000 € zwischen.


zum Thema Kurzkennzeichen
Zitat:Kurzzeitkennzeichen
Ein Kurzzeitkennzeichen kann eingesetzt werden für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Es ist inklusive des Beantragungstages für fünf Tage gültig und verliert automatisch seine Gültigkeit, so dass die Kennzeichenschilder vom Kennzeicheninhaber vernichtet werden können.
Für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Versicherungsbestätigung (früher: Doppelkarte)
Personalausweis oder Reisepass
(Bei Zulassung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des/ der Bevollmächtigten)

ach ja, TOOOOOR