05.07.2010, 02:57
Den Text hat wohl der TÜV Prüfer verfasst der die Abnahme durchgeführt hat aber ungewöhnlich finde ich den Text schon. Das findet man in Teilegutachten wohl mal als Auflage.
Was soll der Herr Polizeibeamter denn mit dem Ausdruck "aufgeweitete Radläufe" bei einer Kontrolle anfangen?
Er weiß nicht wie ein originaler Radlauf aussieht und man kann es nicht messen, wie den Abstand von der Kotflügelkante zur Radnabenmitte.
Was soll der Herr Polizeibeamter denn mit dem Ausdruck "aufgeweitete Radläufe" bei einer Kontrolle anfangen?
Er weiß nicht wie ein originaler Radlauf aussieht und man kann es nicht messen, wie den Abstand von der Kotflügelkante zur Radnabenmitte.
Under Construction