04.11.2005, 14:57
Bei uns ist eine Zwangsurinprobe nicht möglich.
Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte das jemand alkoholisiert ist oder Drogen konsumiert hat und ein Kraftfahrzeug führt, ordnet die Rennleitung eine Blutentnahme an. Diese kann dann auch mit Zwang und gegen den Willen durchgeführt werden.
Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte das jemand alkoholisiert ist oder Drogen konsumiert hat und ein Kraftfahrzeug führt, ordnet die Rennleitung eine Blutentnahme an. Diese kann dann auch mit Zwang und gegen den Willen durchgeführt werden.
Das kleine Emblem auf den Kiemen
enthält nur einen Buchstaben.
Aber was für einen.