05.11.2005, 09:30
UUUUiii cool hab gerade folgendes gefunden:
"Zu Z 78 (§ 99 Abs. 5):
Durch den Entfall der bisherigen Einschränkungen für die Verwendung der Nebelscheinwerfer im 2. Satz
soll die Verwendung der Nebelscheinwerfer als Alternative zum Abblendlicht oder Tagfahrlicht ermöglicht
werden."
"Zu Z 79 (§ 99 Abs. 5a):
Jüngste Studien aus den Niederlanden belegen, dass sich die Verwendung von Licht auch am Tag positiv
auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Es soll daher die Verwendung von Licht auch am Tag verpflichtend
vorgeschrieben werden. Dabei kann entweder Abblendlicht, spezielles Tagfahrlicht oder Nebellicht verwendet
werden."
http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/med...___erl.pdf
spricht für sich oder?
wenn ich mich nicht irre leuten dann beim mini 6 lichter oder? Ohne diese zusatzscheinwerfer?
"Zu Z 78 (§ 99 Abs. 5):
Durch den Entfall der bisherigen Einschränkungen für die Verwendung der Nebelscheinwerfer im 2. Satz
soll die Verwendung der Nebelscheinwerfer als Alternative zum Abblendlicht oder Tagfahrlicht ermöglicht
werden."
"Zu Z 79 (§ 99 Abs. 5a):
Jüngste Studien aus den Niederlanden belegen, dass sich die Verwendung von Licht auch am Tag positiv
auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Es soll daher die Verwendung von Licht auch am Tag verpflichtend
vorgeschrieben werden. Dabei kann entweder Abblendlicht, spezielles Tagfahrlicht oder Nebellicht verwendet
werden."
http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/med...___erl.pdf
spricht für sich oder?
wenn ich mich nicht irre leuten dann beim mini 6 lichter oder? Ohne diese zusatzscheinwerfer?