17.11.2005, 17:03
Joona schrieb:Ich find's gut, aber echt zu schwammig formuliert. Dann lieber so wie in Schweden, da ist ab 01.11. Winterreifenpflicht und gut is.
Der Winter hält sich aber leider nicht an ein Datum. Während es in den Alpen ab 900 m Höhe schon schneit, kann ja noch in Freiburg bestes Wetter sein. Warum sollte ich denn dann bestraft werden können, wenn ich am 4. November bei Temperaturen um 12 Grad mit Sommerreifen unterwegs bin?
Es gibt ja ab 2006 nicht nur eine Winterreifenpflicht sondern eine "Regelung für an die Wetterverhältnisse angepassten Verhalten". Das bedeutet z.B., dass für das Fahren mit schlechten Scheibenwischern bei strömenden Regen ein Bußgeld erhoben wird. Ebenso hat der Fahrzeug eine funktionierende Scheibenwaschanlage zu haben (Frostschutz im Wasser !).