24.09.2003, 01:58


Lizenzzahlungen sind nach den gesetzlichen Regelungen der Republik
Minifahria in flüssiger Form zu leisten...
Dies kann auch durch einen Bevollmächtigten geschehen.
Mit anderen Worten: Ich trink' jetzt einen auf dein Wohl! Prost.
bevollmächtigten (oder danach eher mächtig vollen) Gruß, Gerhard
P.S. Hat diesmal aber ganz schön gedauert, bis wir

Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.