24.09.2003, 01:58
Lizenzzahlungen sind nach den gesetzlichen Regelungen der Republik
Minifahria in flüssiger Form zu leisten...
Dies kann auch durch einen Bevollmächtigten geschehen.
Mit anderen Worten: Ich trink' jetzt einen auf dein Wohl! Prost.
bevollmächtigten (oder danach eher mächtig vollen) Gruß, Gerhard
P.S. Hat diesmal aber ganz schön gedauert, bis wir
Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.

-Team

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