25.10.2006, 11:36
NullFünf schrieb:Huhu Sus@nne,Das klingt wirklich sehr, sehr schlüssig und ausgesprochen beruhigend!!
falls das Mädel Ansprüche an Dich stellen will, bzw. ja an Deine Versicherung, dann wird Dich Deine Versicherung darüber informieren und ist auch dazu verpflichtet eventuell unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Eins ist schonmal Fakt, Du wirst auf dem Schaden NICHT sitzenbleiben, da brauchste Dir mal keine Sorgen zu machen. Selbst mit ner Teilschuld wäre ich hier eher vorsichtig, denn es ist ja nicht so, daß Du erst da geparkt hast, als Sie schon am ausparken war.
Ich denke auch nicht, daß das Mädel auf volle Konfrontation fahren wird. Und wenn, dann liest Du ihr genau den Auszug aus dem Urteil vor, den Du hier eben gepostet hast![]()
Du schaffst das !!!![]()
