10.08.2011, 20:05
Der Friedhofsgärtner schrieb:wer über prüft denn die Verbandskästen im Auto und wo kriegt man einen neuen Stempel dafür
unser verbandszeug ist am 05.2011 abgelaufen
Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN-Norm 13164 Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfallsdatum, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Daher sind Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen rechtlich strittig.
Das Nichtmitführen des Erste-Hilfe-Materials hat ggf. ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 25 € zur Folge (Regelsätze).
(Quelle: Wicki)