02.10.2003, 23:14
Au Mann! Hat sich mal einer die Mühe gemacht in der Stvzo zu schauen?
Hinten: Nummernschild muss da sein, wo es der Hersteller positioniert hat. Da steht nix von Nummernschildhalter oder ähnlichem, nur die Position muss stimmen (Beleuchtungsbild muss erhalten bleiben)!
Hat von euch früher nie einer einen anderen Nummernschildhalter, der auch deutlich die Position verändert, eintragen lassen? Bei den durchgängigen Lichtatrappen zwischen den Rücklichtern war das Vorschrift (Die waren in den späten Achtzigern und frühen Neunzigern mal große Mode).
Vorne: Das Nummernschild muss "erkennbar" (z. B. für Blitzer) befestigt sein. Das war's. Kein Wort über Halter oder Position
genervten Gruß, Gerhard
Hinten: Nummernschild muss da sein, wo es der Hersteller positioniert hat. Da steht nix von Nummernschildhalter oder ähnlichem, nur die Position muss stimmen (Beleuchtungsbild muss erhalten bleiben)!
Hat von euch früher nie einer einen anderen Nummernschildhalter, der auch deutlich die Position verändert, eintragen lassen? Bei den durchgängigen Lichtatrappen zwischen den Rücklichtern war das Vorschrift (Die waren in den späten Achtzigern und frühen Neunzigern mal große Mode).
Vorne: Das Nummernschild muss "erkennbar" (z. B. für Blitzer) befestigt sein. Das war's. Kein Wort über Halter oder Position
genervten Gruß, Gerhard
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