19.12.2005, 10:39
Anbaubeschränkung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie....leicht verändert !!!!
Wechseln zu: Navigation, Suche
Die Anbaubeschränkung ist eine gesetzliche Auflage. Die Anbaubeschränkung sagt aus, dass "Spoiler" in einem bestimmten Abstand von "der Dachkante" nicht ohne die Zustimmung der Straßenbaubehörde eingebaut, erheblich verändert oder anders genutzt werden dürfen.("Pommestheke")
Diese Zustimmung muss in einem Genehmigungsverfahren eingeholt werden.
Die Spoilergröße wird für Fernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) im Fernstraßengesetz und für Landes- und Kreisstraßen in den jeweiligen Ländergesetzen (Straßen- und Wegegesetze) geregelt. Für Fernstraßen gelten größere Spoilermaße als für Landes- oder Kreisstraßen.
Die Anbaubeschränkung gilt nur auf der freien Strecke und nicht in den Ortsdurchfahrten.
..freut mich wenn ich helfen kann !!
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie....leicht verändert !!!!

Wechseln zu: Navigation, Suche
Die Anbaubeschränkung ist eine gesetzliche Auflage. Die Anbaubeschränkung sagt aus, dass "Spoiler" in einem bestimmten Abstand von "der Dachkante" nicht ohne die Zustimmung der Straßenbaubehörde eingebaut, erheblich verändert oder anders genutzt werden dürfen.("Pommestheke")
Diese Zustimmung muss in einem Genehmigungsverfahren eingeholt werden.
Die Spoilergröße wird für Fernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) im Fernstraßengesetz und für Landes- und Kreisstraßen in den jeweiligen Ländergesetzen (Straßen- und Wegegesetze) geregelt. Für Fernstraßen gelten größere Spoilermaße als für Landes- oder Kreisstraßen.
Die Anbaubeschränkung gilt nur auf der freien Strecke und nicht in den Ortsdurchfahrten.
..freut mich wenn ich helfen kann !!
