25.08.2010, 18:28
@catrin
Die Rechtsprechung die dein Vater meinte, besagt, dass ein Hersteller keine Gewährleistungsansprüche zurückweisen darf, wenn von einer Meisterwerkstatt nach den Richtlinien des Herstellers gearbeitet worden ist.
Praktisch kann das so laufen, dass z.B. bei einem Motorschaden von BMW eine Ölanalyse durchgeführt wird, ob es sich dabei um Öl nach den BMW Richtlinien handelt, wenn nicht...keine Gewährleistung.
Bei den Servicearbeiten gibt es immer wieder Angebote der Händler, speziell in Richtung Januar bis März oder auch im Oktober/November.
@newbee
Ein kostenloser Leihwagen innerhalb der Garantiezeit ist aber nicht grundsätzlich möglich. Die Garantiearbeit muss über 24AW sein, dann bezahlt BMW dieKosten. Sonst hängt es am Händler, ob er es macht oder nicht.
Die Rechtsprechung die dein Vater meinte, besagt, dass ein Hersteller keine Gewährleistungsansprüche zurückweisen darf, wenn von einer Meisterwerkstatt nach den Richtlinien des Herstellers gearbeitet worden ist.
Praktisch kann das so laufen, dass z.B. bei einem Motorschaden von BMW eine Ölanalyse durchgeführt wird, ob es sich dabei um Öl nach den BMW Richtlinien handelt, wenn nicht...keine Gewährleistung.
Bei den Servicearbeiten gibt es immer wieder Angebote der Händler, speziell in Richtung Januar bis März oder auch im Oktober/November.
@newbee
Ein kostenloser Leihwagen innerhalb der Garantiezeit ist aber nicht grundsätzlich möglich. Die Garantiearbeit muss über 24AW sein, dann bezahlt BMW dieKosten. Sonst hängt es am Händler, ob er es macht oder nicht.