25.10.2006, 11:02
italian_job schrieb:Wie war das bei dir? Warst du im Halteverbot gestanden?Jo


Hab aber gerade noch ein Urteil gefunden:
Zitat:Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
Haftung des Falschparkers bei Unfall
Ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug führt bei einem Unfall nur dann zu einer Haftung des Halters, wenn sich das Fahrzeug auf das Verkehrsgeschehen in irgend einer Form störend ausgewirkt hat.
Ein Autofahrer hatte beim Zurücksetzen aus seiner Grundstückseinfahrt ein Auto auf der gegenüberliegenden Straßenseite gerammt, dass dort im absoluten Halteverbot stand. Das Gericht ging von einer Alleinschuld des zurücksetzenden Autofahrers aus. Dieser hätte besonders vorsichtig sein und das abgestellte Fahrzeug im Rückspiegel sehen müssen. Demgegenüber falle das Falschparken in keiner Weise störend ins Gewicht.
Ich würd das Mädel ja jetzt gern mal anrufen und sie um ihre Versicherungsdaten bitten, damit ich das dem Freundlichen übergeben kann, aber was mach ich, wenn die jetzt auf Angriff geht?
