08.10.2003, 12:47
Also:
Es kommt eine neue Richtlinie die besagt das NUMMERNSCHILDHALTER an der Frontschürze nicht erlaubt werden. Grund hierfür ist die erhöhte Verletzungsgefahr für Fussgänger bei einem zusammenstoss mit einem Fahrzeug. Bei meinem Bruder im Autohaus wurden auch vorne diese Haltern angebracht. Doch seit das Raus das diese Richtlinie kommt, verzichtet das Autohaus hierauf. Nun muss vorne eben wieder gebohrt werden.
Diese Richtlinie denke ich wird ab 2004 in der Stvzo §22 (a) neu auferlegt wird. Nicht in der Stvo.
Es liegt bis jetzt noch im ermessen des TÜV´s Fahrzeuge mit diesen Nummernschildhaltern nicht den TÜV-Siegel zu geben.
Es kommt eine neue Richtlinie die besagt das NUMMERNSCHILDHALTER an der Frontschürze nicht erlaubt werden. Grund hierfür ist die erhöhte Verletzungsgefahr für Fussgänger bei einem zusammenstoss mit einem Fahrzeug. Bei meinem Bruder im Autohaus wurden auch vorne diese Haltern angebracht. Doch seit das Raus das diese Richtlinie kommt, verzichtet das Autohaus hierauf. Nun muss vorne eben wieder gebohrt werden.
Diese Richtlinie denke ich wird ab 2004 in der Stvzo §22 (a) neu auferlegt wird. Nicht in der Stvo.
Es liegt bis jetzt noch im ermessen des TÜV´s Fahrzeuge mit diesen Nummernschildhaltern nicht den TÜV-Siegel zu geben.