22.12.2005, 22:48
bigagsl schrieb:1.
TÜV/DEKRA-Teilegutachten
Die meisten Tuningteile werden mit TÜV/DEKRA-Teilegutachten geliefert. Nach dem Anbau wird beim TÜV/DEKRA der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.
2.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV/DEKRA vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden. Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen die Trotz ABE beim TÜV/DEKRA vorgeführt werden müssen. Es müssen die Auflagen einer ABE beachtet werden, dort steht auch ob man zum TÜV/DEKRA muss oder nicht.
Noch zwei kurze Erweiterungen:
Zu 1., bei den Tüv-Gutachten steht dann direkt drin, dass eine Abnahme nach §19, III StVZO durchgeführt werden.
Zu 2., bei den ABEn kann das Problem bestehen, dass auch mehrere Umbauten getätigt wurden und daher eine weitere Abnahme erfolgen muß.
So z.B. wenn man andere Felgen draufzieht, die eine ABE dabei haben, aber vorher schon eine anderes Fahrwerk montiert hat und das Fzg nicht mehr dem Serienzustand entspricht.
Das kleine Emblem auf den Kiemen
enthält nur einen Buchstaben.
Aber was für einen.