24.12.2005, 15:59
Also zur Nötigung:
Es ist erst Nötigung wenn man:
-Links blinkt
-Dicht auffährt (also unter den Sicherheits- und Gefährdungsabstand)
-Lichthupe gibt
In Nötigung kommt man im Straßenverkehr ganz schwer rein, zumindestens in Deutschland. Soll jetzt zwar kein Freibrief für euch sein, aber wenigstens ne info.
Außerdem kann man den Spieß auch durchaus umdrehen. Wenn er zu lange vor euch auf der linken Spur fährt obwohl die rechte Spur frei ist, hätten wir schonmal 'Rechtsfahrgebot' missachtet. 'Von mehreren Fahrstreifen ist nach Möglichkeit die rechte zu benützen.' Also lasst euch nicht von den Typen ärgern, und wenn euch einer anzeigen sollte--> Anwalt und Typ auch anzeigen, irgendwas hat der nämlich mit Sicherheit auch falsch gemacht.
Benji
Es ist erst Nötigung wenn man:
-Links blinkt
-Dicht auffährt (also unter den Sicherheits- und Gefährdungsabstand)
-Lichthupe gibt
In Nötigung kommt man im Straßenverkehr ganz schwer rein, zumindestens in Deutschland. Soll jetzt zwar kein Freibrief für euch sein, aber wenigstens ne info.
Außerdem kann man den Spieß auch durchaus umdrehen. Wenn er zu lange vor euch auf der linken Spur fährt obwohl die rechte Spur frei ist, hätten wir schonmal 'Rechtsfahrgebot' missachtet. 'Von mehreren Fahrstreifen ist nach Möglichkeit die rechte zu benützen.' Also lasst euch nicht von den Typen ärgern, und wenn euch einer anzeigen sollte--> Anwalt und Typ auch anzeigen, irgendwas hat der nämlich mit Sicherheit auch falsch gemacht.
Benji
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Neuer MCS R56 174 PS:
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