29.12.2005, 22:48
Also,
nachdem sich ja hier in diesem Fred so einiges an TOPJuristen versammelt hat möchte ich mich in diese Reihe einreihen und ein Statement abgeben.
Ohne die Anwesenden mit Details nerven zu wollen besteht in diesem Fall einfach ein krasses Mißverhältnis zwischen Ertrag und möglicher rechtlicher Konsequenzen.
Die Aussage "in D kann man alles verkaufen" halte ich für sehr gewagt und schlichtweg falsch.
Wenn mir erklärt wird, welcher Sinn in dem Verkauf von hochkomplizierten Platinen in Einzelteilen liegen soll...bitte gerne.
Außerdem ist mich nicht klar, inwiefern die Deklarierung als Ausstellungsstück den Produzenten der Platine von seiner daraus resultierenden Produzentenstellung entbinden soll.
Desweiteren dürfte ein ausgewiesener stark eingeschränkter Verwendungszweck (so z.B. auch der o.g. Austellungszweck) den eigentlichen Verwendungszweck in solchem Maße einschränken, dass von dem Verwendungspotential nur noch eine Farce übrigbleiben würde und somit UNTER ANDEREM nach wohl h.M. eine Umgehung der Prouzentenhaftung wegen sonstiger Fehler durch eine hier angesprochene Vermeidung von Instruktionsfehlern und Einschränkung der Gebrauchsmöglichkeiten nicht möglich ist.
Soviel hierzu von einem Halbwissenden
nachdem sich ja hier in diesem Fred so einiges an TOPJuristen versammelt hat möchte ich mich in diese Reihe einreihen und ein Statement abgeben.
Ohne die Anwesenden mit Details nerven zu wollen besteht in diesem Fall einfach ein krasses Mißverhältnis zwischen Ertrag und möglicher rechtlicher Konsequenzen.
Die Aussage "in D kann man alles verkaufen" halte ich für sehr gewagt und schlichtweg falsch.
Wenn mir erklärt wird, welcher Sinn in dem Verkauf von hochkomplizierten Platinen in Einzelteilen liegen soll...bitte gerne.
Außerdem ist mich nicht klar, inwiefern die Deklarierung als Ausstellungsstück den Produzenten der Platine von seiner daraus resultierenden Produzentenstellung entbinden soll.
Desweiteren dürfte ein ausgewiesener stark eingeschränkter Verwendungszweck (so z.B. auch der o.g. Austellungszweck) den eigentlichen Verwendungszweck in solchem Maße einschränken, dass von dem Verwendungspotential nur noch eine Farce übrigbleiben würde und somit UNTER ANDEREM nach wohl h.M. eine Umgehung der Prouzentenhaftung wegen sonstiger Fehler durch eine hier angesprochene Vermeidung von Instruktionsfehlern und Einschränkung der Gebrauchsmöglichkeiten nicht möglich ist.
Soviel hierzu von einem Halbwissenden

"Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst."
George Best
![[Bild: 400_3561623830343934.jpg]](http://www.arcor.de/palb/alben/91/56491/400_3561623830343934.jpg)