25.10.2006, 10:54
Guckt mal, was ich hier grad gefunden hab...
Zitat:War der Verkehrsverstoß [mit-]kausal für das Unfallgeschehen, dann kommt eine Mithaftung entsprechend dem Grad des Verschuldens in Betracht (deliktische Haftung). War er es nicht, dann kommt nach herrschender Meinung zumindest eine Gefährdungshaftung bis zu einem Drittel in Betracht. Einen Ausschluss der Ersatzpflicht durch höhere Gewalt wird man hier nicht begründen können.

